§ 1 Allgemein
a. FRIETSCH Consulting ist eine Consulting-Firma, die Agentur- und Beratungsdienstleistungen im Personalbereich für
gewerblich tätige, juristische und natürliche Personen anbietet.
FRIETSCH Consulting ist eine Dienstleistung von Luca Frietsch, Kaiserallee 121, 76185 Karlsruhe. Luca Frietsch/ FRIETSCH
Consulting ist ein Einzelunternehmen, welches als Personaldienstleistungsunternehmen tätig ist und Agentur- und
Beratungsdienstleistungen an gewerblich tätige, juristische und natürliche Personen richtet.
b. Mit dem Abschluss einer Auftragserteilung mit FRIETSCH Consulting über die angebotenen Dienstleistung, erkennt der
Auftraggeber/ Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters FRIETSCH Consulting verbindlich an.
c. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines
bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen
Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im
eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
d. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber
Verbrauchern gem. § 13 BGB. Ein Vertragsschluss ist ebenfalls nur mit Unternehmern und nicht mit Verbrauchern möglich.
§ 2 Geltungsbereich
a. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienste von FRIETSCH Consulting
(nachfolgend Anbieter genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden genannt) und die hierüber
geschlossenen Verträge. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
b. Die Angebote von FRIETSCH Consulting richten sich ausschließlich an Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Sämtliche Leistungen erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Einer Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers/Kunden, die diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, wird schon jetzt widersprochen.
§ 3 Vertragsschluss
a. Das Angebot zum Abschluss des Vertrages legt der Anbieter nach dem Vorgespräch dem Kunden vor. Darin sind der
Leistungsumfang und die Vergütung festgelegt. Der Anbieter ist 14 Tage ab Zugang des Angebots beim Kunden daran
gebunden.
b. Der Kunde bucht ein Angebot des Anbieters, indem er das entsprechende Angebot digital annimmt. Ein Preis wird ihm dort
bereits mitgeteilt.
c. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters mittels eines entsprechenden Programms
angenommen hat.. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält nach Annahme des Angebotes per E-Mail eine
Rechnung durch den Anbieter.
d. Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter
aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es
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Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis
zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 4 Inhalt des Vertrages
a. Mit Annahme des Angebots bietet FRIETSCH Consulting dem Kunden Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen im
Bereich der Personalbeschaffung an. Ein konkreter Erfolg, insbesondere die Einstellung eines bestimmten Kandidaten, wird
nicht geschuldet.
b. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Schweigen oder die
bloße Aufnahme der Tätigkeit gelten nicht als Zustimmung.
c. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bewerber, die ihm durch FRIETSCH Consulting vorgestellt wurden, innerhalb von 14
Tagen zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Erfolgt dies nicht, kann der Anbieter die Kandidaten anderen
Auftraggebern zur Verfügung stellen.
d. Bei Stornierung des Auftrags vor einem Bewerbungsgespräch wird eine Aufwandspauschale fällig. Diese beträgt bei
prozentualer Beteiligung pauschal 5.000 €, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.
e. Nach jedem Bewerbungsgespräch ist dem Anbieter innerhalb von 24 Stunden ein Feedback in Textform (z. B. per E-Mail) zu
übermitteln. Bei Nachfragen zum Status eingereichter Bewerber ist innerhalb von 48 Stunden schriftlich zu reagieren.
f. Vor der Einstellung eines vom Anbieter vorgeschlagenen Kandidaten ist der Anbieter schriftlich zu informieren. Innerhalb von
drei Werktagen nach Anmeldung bzw. Abmeldung beim Sozialversicherungsträger ist eine Kopie der An-/Abmeldebestätigung
zu übermitteln.
g. Vom Anbieter vorgeschlagene Bewerber stehen nicht exklusiv zur Verfügung, sondern können parallel anderen Kunden
vermittelt werden.
h. Erfolgt eine Einstellung eines vorgeschlagenen Kandidaten bis zu 24 Monate nach Erstvorstellung, ist der Anbieter
unverzüglich zu informieren und das Vermittlungshonorar ist zu zahlen.
i. Der Anbieter erhält für zwei Monate ab Auftragserteilung das Exklusivrecht zur Personalvermittlung. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, in diesem Zeitraum keine weitere Agentur zu beauftragen.
j. Verstoßen Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten oder umgehen die Zusammenarbeit vorsätzlich, wird ein
pauschaler Schadensersatz in Höhe von 5.000 € fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer
Schaden entstanden ist.
k. Die Geltendmachung des vereinbarten Honorars bleibt auch bei mehrfacher oder verspäteter Einstellung von
vorgeschlagenen Bewerbern bestehen.
l. Sobald FRIETSCH Consulting dem Kunden die Kontaktdaten oder Unterlagen eines Bewerbers übermittelt, gilt dieser als
durch FRIETSCH Consulting betreut. Eine direkte Kontaktaufnahme oder Einstellung ohne vorherige Zustimmung des
Anbieters ist untersagt. Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe von bis zu 20.000 € fällig werden.
m. Die im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Unterlagen dürfen ausschließlich durch den Kunden genutzt werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
n. Alle erstellten Materialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch
veröffentlicht werden.
o. Aufzeichnungen über Abläufe, Methoden oder Inhalte der Zusammenarbeit (z. B. Video-, Audio- oder Bildmaterial) sind nur
mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Anbieters zulässig.

§ 5 Nachbesetzungsgarantie
a. Sollte ein durch FRIETSCH Consulting vermittelter Kandidat das Beschäftigungsverhältnis innerhalb von drei (3) Monaten
nach Arbeitsbeginn eigenständig beenden oder das Arbeitsverhältnis vom Auftraggeber aus wichtigem Grund beendet werden,
kann – sofern zuvor vertraglich vereinbart – die Nachbesetzungsgarantie in Anspruch genommen werden.
b. In diesem Fall werden die Kampagnen zur Mitarbeitergewinnung auf Monatsbasis erneut gestartet. Die ursprünglich
vereinbarten Kosten für Betreuung und Werbebudget sind weiterhin vom Auftraggeber zu tragen.
c. Bei erfolgreicher Neuvermittlung entfällt das Vermittlungshonorar, sofern sich das Bruttojahresgehalt des neu vermittelten
Kandidaten nicht wesentlich vom ursprünglichen unterscheidet. Etwaige Differenzen im Bruttojahresgehalt werden
entsprechend ausgeglichen: Überzahlungen werden erstattet, Nachzahlungen sind durch den Auftraggeber zu leisten.
d. Die Nachbesetzungsgarantie ist nicht automatisch Bestandteil des Vertrags. Sie kann vom Auftraggeber gegen gesonderte
Vergütung hinzugebucht werden. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Die Inanspruchnahme der Nachbesetzungsgarantie setzt voraus, dass:
a) der gesamte Vermittlungshonorarbetrag vollständig und fristgerecht beglichen wurde,
b) kein vertrags- oder arbeitsrechtliches Fehlverhalten des Auftraggebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat,
und
c) der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses schriftlich über die Kündigung informiert.
e. Die Nachbesetzung erfolgt für eine vergleichbare Position mit gleichem oder ähnlichem Anforderungsprofil. Ein Anspruch auf
einen bestimmten Kandidaten oder eine bestimmte Besetzungsdauer besteht nicht.
f. Kann trotz angemessener Bemühungen innerhalb von drei Monaten ab Mitteilung des Bedarfs keine geeignete Ersatzperson
gefunden werden, entfällt der Anspruch auf Nachbesetzung ersatzlos. Eine Rückerstattung des Vermittlungshonorars ist
ausgeschlossen.
§ 6. Durchführung der Dienstleistung
a. Die Dienstleistung basiert auf aktiver Zusammenarbeit. Der Anbieter spricht Empfehlungen aus, deren Umsetzung im
Ermessen und in der Verantwortung des Kunden liegt.
b. Bei Höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unwetter, Streik) kann der Anbieter Termine verschieben. Ein Anspruch auf
Schadensersatz hieraus besteht nicht.
c. Abbildungen und Beschreibungen auf der Website sind unverbindlich.
d. Der Anbieter kann inhaltliche Anpassungen vornehmen, sofern diese der Weiterentwicklung dienen und zumutbar sind.
e. Der Kunde ist für die Erreichbarkeit über seine angegebene E-Mail-Adresse verantwortlich.
§ 7 Zahlungsverzug, Inkasso
a. Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des
Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der
Zahlungsverpflichtung.
b. Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das
Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.

c. Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer
Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.
d. Bei Nichtzahlung auch nur einer Rate und/oder bei Unmöglichkeit einer Abbuchung mangels Kontodeckung tritt
Terminverlust ein und es wird der gesamte offene Betrag sofort zur Zahlung fällig.
§ 8 Zahlung
a. Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach der Buchung unmittelbar durch den Kunden zu tätigen. Als
Zahlungsmöglichkeiten steht eine Überweisung des Rechnungsbetrages oder ein SEPA-Lastschrift-Mandat zur Verfügung.
b. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung immer bis zum 01. eines jeden Monats fällig, ansonsten besteht kein
Anspruch auf die Leistungserbringung an dem vereinbarten Termin.
c. Alle Preise des Anbieters im Angebot sind als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
aufgeführt.
d. Die Zahlung der Vermittlungsprovision wird an dem Tag fällig, an dem der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer geschlossen wird. Unabhängig vom Beginn der Arbeitsverhältnisses.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
a. Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags kann zwischen 1 und 24 Monaten betragen. Die Zusammenarbeit läuft in der Regel
3 Monate, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
b. Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
c. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
d. Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer
jeweils um einen weiteren Monat. Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines
jeden Kalendermonats. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
§ 10 Rechteeinräumung
a. „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke,
insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen, grafische Darstellungen, Fotos und Entwurfe.
b. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt von deren Entstehung das räumlich,
zeitlich und inhaltlich unbeschrankte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche
Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein, außerdem das alleinige
und unbeschrankte Eigentum an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden
kann. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden, räumt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber dieses ebenfalls im Zeitpunkt von dessen Entstehung ein.
c. Der Auftraggeber erlaubt es bei Unterzeichnung des Vertrags, sein Firmenlogo als Testimonial und zu weiteren
Eigenwerbezwecken des Auftragnehmers bereitzustellen.

§ 11 Gewährleistung
a. Die Dienstleistungen der FRIETSCH Consulting sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
FRIETSCH Consulting übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit.
b. Darüber hinaus weist FRIETSCH Consulting ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit den gebuchten
Dienstleistungen verbunden ist.
c. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine
weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
d. Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte
und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf
mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen.
e. Der Kunde hält den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Anbieter werden sich
unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.
f. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider,
Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner des Kunden.
g. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Bereitstellung oder Vermittlung passender
Arbeitnehmer-Kandidaten.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei den Kunden nicht um Verbraucher handelt.
§ 13 Erfüllungsort/Gerichtsstand
a. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe, Deutschland
§ 14 Europäische Streitbeilegung
a. Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die
außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
b. Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder
verpflichtet.
§ 15 Referenznennung
a. Der Anbieter darf bei erfolgreicher Vermittlung den Kunden als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und
Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 16 Salvatorische Klausel
a. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit
die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in
freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
b. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c. Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
d. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters in Karlsruhe.